Verträge werden aufgesetzt, um bei einem zweiseitigen Rechtsgeschäft
Rechte und Pflichten der Vertragspartner so zu formulieren, dass
einerseits Konflikte im Vorfeld schon verhindert werden und
andererseits bei unvorhergesehenen Problemen Lösungen dafür vorgesehen
werden.
Der Notar ist nicht nur Vertragsverfasser, sondern beglaubigt auch die
Echtheit der Unterschriften. Als Träger eines öffentlichen Amtes, dem
staatliche Autorität zur Errichtung öffentlicher Urkunden übertragen
wurde, erstellt er unparteiische, objektive und streitvermeidende
Verträge und stellt sicher, dass alle Fragen aus dem Vertragsumfeld
bereits im Vorfeld abgeklärt werden, um spätere Streitigkeiten und
etwaige Gerichtskosten zu vermeiden.
Bei einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer sogenannte vertretbare Sachen zu übergeben. Gegenstand des Vertrages können entweder Geld- oder Sachdarlehen sein. Die Abwicklung eines Darlehensvertrages über den Notar bringt vor allem den Vorteil der Vertragssicherheit für Darlehensgeber und -nehmer, da der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes immer unparteiisch und objektiv handelt. Somit wird sichergestellt, dass bei einem solchen Rechtsgeschäft keine der beiden Parteien übervorteilt wird.
Rechtsfrieden ist vor allem in der Familie unschätzbar wertvoll. Wenn
einer Vermögen in eine Ehe einbringt – gehört es dann beiden
Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit
aufteilen? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann eine
Eigentumswohnung kaufen? Kann der Partner in den Mietvertrag
einsteigen?
Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In diesen Fällen
sind Sie beim Notar an der richtigen Adresse. Denn er ist dafür da,
Dinge so sicher und verlässlich zu gestalten, dass spätere
Streitigkeiten vermieden werden. Der Notar kann in allen Rechtsfragen,
egal ob es um Ehe-Recht, Scheidungen, Adoption oder rechtliche
Absicherung in Lebensgemeinschaften geht, beraten und mit Ihnen die
optimalen Lösungen finden.