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Erbrecht

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Erbrecht

Der Begriff Erbrecht bezeichnet die Menge aller Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens eines Menschen auf einen neuen Rechtsträger befassen. Beim Erbrecht gibt es Themen, bei denen der Notar helfen kann, z.B.:

  • Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder
  • Schutz gegen missgünstige Verwandte, die ein Testament anfechten wollen
  • Schenkung zu Lebzeiten oder doch lieber vererben?
  • Durchführung von Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissär
  • Verfassen von Testamenten

Der Notar wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab. Er ist Spezialist dafür, wenn man beizeiten vorsorgen möchte, dass es später keinen Streit gibt. Die Materie betrifft nicht nur familiäre Fragen und das Erbrecht, sondern auch Zivilrecht, Steuerrecht und oft auch das Sozialversicherungsrecht.