Der Begriff Erbrecht bezeichnet die Menge aller Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens eines Menschen auf einen neuen Rechtsträger befassen. Beim Erbrecht gibt es Themen, bei denen der Notar helfen kann, z.B.:
Der Notar wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab. Er ist Spezialist dafür, wenn man beizeiten vorsorgen möchte, dass es später keinen Streit gibt. Die Materie betrifft nicht nur familiäre Fragen und das Erbrecht, sondern auch Zivilrecht, Steuerrecht und oft auch das Sozialversicherungsrecht.