Liegenschaftsrecht

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Liegenschaftsrecht

Das Liegenschaftsrecht umfasst zahlreiche Aspekte im Zusammenhang mit der Übertragung von Liegenschaften sowie der Einräumung bzw. Löschung von Rechten. Es zeichnet sich dadurch aus, dass große Vermögenswerte wie Grundstücke, Eigentumswohnungen, Häuser und dingliche Rechte betroffen sind. Aus diesem Grund müssen die Vertragsparteien umfassend beraten werden. Darüber hinaus sind gesetzliche Formvorschriften exakt einzuhalten. Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Kaufverträge samt treuhändiger Abwicklung
  • Schenkungsverträge und Übergabeverträge
  • Einräumung von Pfandrechten, Dienstbarkeiten, Belastungs- und Veräußerungsverboten
  • Lastenfreistellungen
  • Liegenschaftsteilungen
  • Benützungsvereinbarungen
  • Verfassen von Bauträgerverträgen und Baurechtsverträgen