Das Markenrecht, wie auch das Urheberrecht, gehört zum großen Bereich
des Immaterialgüterrechts. Der Sinn einer Marke ist es, Waren oder
Dienstleistungen für Marktteilnehmer identifizierbar zu machen. Sie
ist ein Unternehmenskennzeichen und erleichtert, durch bessere
Erkennbarkeit der Produkte, den Marktauftritt eines Unternehmens.
Marken können beim österreichischen Patentamt registriert werden.
Unterschieden wird hierbei zwischen Wortmarken, Bildmarken und
Wort-Bild-Marken. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in
Alicante (Spanien) können in Europa sogenannte EU-Marken registriert
werden. Diese sind dann in der gesamten EU gültig.
Beim internationalen Büro der Genfer World Intellectual Property
Organisation (WIPO, OMPI) können internationale Marken registriert
werden. Dabei reicht die Einreichung eines einzigen Antrages aus, um
den umfassenden Markenschutz in sämtlichen Mitgliedsstaaten des
Madrider Markenabkommens (MMA) zu erhalten. Voraussetzung ist
allerdings die Existenz der nationalen Marke.