Markenrecht

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Markenrecht

Das Markenrecht, wie auch das Urheberrecht, gehört zum großen Bereich des Immaterialgüterrechts. Der Sinn einer Marke ist es, Waren oder Dienstleistungen für Marktteilnehmer identifizierbar zu machen. Sie ist ein Unternehmenskennzeichen und erleichtert, durch bessere Erkennbarkeit der Produkte, den Marktauftritt eines Unternehmens.

Marken können beim österreichischen Patentamt registriert werden. Unterschieden wird hierbei zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) können in Europa sogenannte EU-Marken registriert werden. Diese sind dann in der gesamten EU gültig.

Beim internationalen Büro der Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO, OMPI) können internationale Marken registriert werden. Dabei reicht die Einreichung eines einzigen Antrages aus, um den umfassenden Markenschutz in sämtlichen Mitgliedsstaaten des Madrider Markenabkommens (MMA) zu erhalten. Voraussetzung ist allerdings die Existenz der nationalen Marke.