Das Markenrecht, wie auch das Urheberrecht, gehört zum großen Bereich
des Immaterialgüterrechts.
Der Sinn einer Marke ist es, Waren oder Dienstleistungen für
Marktteilnehmer identifizierbar zu machen. Sie ist ein Unternehmenskennzeichen
und erleichtert, durch bessere Erkennbarkeit der Produkte, den Marktauftritt eines
Unternehmens.
Marken können beim österreichischen Patentamt registriert werden. Unterschieden wird hierbei
zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken.
Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) können in Europa sogenannte
EU-Marken registriert werden. Diese sind dann in der gesamten EU gültig.
Beim internationalen Büro der Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO, OMPI)
können internationale Marken registriert werden. Dabei reicht die Einreichung eines einzigen
Antrages aus, um den umfassenden Markenschutz in sämtlichen Mitgliedsstaaten des Madrider
Markenabkommens (MMA) zu erhalten. Voraussetzung ist allerdings die Existenz der nationalen
Marke.