Als Treuhänder nimmt der Notar Geld, Wertsachen oder Urkunden in
Verwahrung um diese unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmte
Personen, Ämter oder Behörden auszufolgen. Dies kann erfolgen um einen
vorübergehenden Zugriff auf den Verwahrungsgegenstand durch Unbefugte
zu vermeiden aber auch um eine korrekte Abwicklung eines
Rechtsgeschäftes zu gewährleisten.
Beispielsweise übernimmt der Notar bei einem Liegenschaftskaufvertrag
den Kaufpreis in treuhändige Verwahrung, bis die lastenfreie
Eigentumsübertragung des Kaufgegenstandes zugunsten der Käuferseite
gesichert ist. Auf diese Weise kann einerseits die Verkäuferseite
sicher sein, dass der Kaufpreis zur Auszahlung bereitsteht, während
die Käuferseite weiß, dass der Kaufpreis vom Notar so lange nicht an
die Verkäuferseite herausgegeben wird, bis die gewünschte
Grundbuchserledigung endgültig vorliegt oder zumindest sichergestellt
ist.
Notarielle Treuhandschaften unterliegen der strengen Überwachung durch
die Notariatskammer. Es erfolgt eine Registrierung der jeweiligen
Treuhandschaft im Treuhandregister des österreichischen Notariats.
Somit besteht auch ein Versicherungsschutz.