Das Unternehmensrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des
Notars. Ob man ein Unternehmen gründen möchte, eines führt bzw.
besitzt oder ob man ein Unternehmen übertragen will: Der Notar kann
als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche
Rechtsdienstleitungen anbieten. Auch in seiner Arbeit für Unternehmer
und Unternehmen sucht der Notar stets nach Lösungen, die Bestand
haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich
einwandfrei sind. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen
Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.
Der Notar berät kompetent und umfassend bei Betriebsgründung, Wahl der
geeigneten Rechtsform, Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe.
Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar
immer am neuesten Stand. Sie können von ihm alle wichtigen rechtlichen
Daten der dort eingetragenen Unternehmen in Österreich bekommen.
Darüber hinaus erstellt ein Notar amtliche Firmenbuchauszüge und ist
berechtigt, Ihre Zeichnungsbefugnis zu bestätigen.
Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften kann der Notar alle
erforderlichen Eingaben verfassen und alle Schritte, bis zur Änderung
im Firmenbuch, erledigen. Zum Beispiel beim Wechsel eines
Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform
(z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des
Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der
Liquidation eines Unternehmens.